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Kulturstiftung des Bundes – moderne Kulturförderung in Halle (Saale)
Die Kulturstiftung des Bundes ist eine der einflussreichsten Institutionen für zeitgenössische Kunst und Kultur in Deutschland. Mit Sitz in Halle (Saale) stärkt sie bundesweit Kulturprojekte in einem klar definierten internationalen Kontext und setzt Impulse für Museen, Theater, Festivals, Bibliotheken und freie Initiativen. Die Stiftung richtet sich vor allem an professionell arbeitende Kultureinrichtungen, Kommunen und Träger, die innovative Vorhaben entwickeln und nachhaltig umsetzen wollen.
Als Förderinstitution bündelt die Kulturstiftung des Bundes Expertise aus allen Sparten, begleitet Antragstellende praxisnah und sorgt dafür, dass öffentliche Mittel transparent, wirksam und langfristig wirksam im Kulturbereich eingesetzt werden.
Was die Kulturstiftung des Bundes ausmacht
Die Kulturstiftung des Bundes fördert ausschließlich Projekte mit zeitgenössischem Bezug, die bundesweit und häufig im internationalen Kontext neue künstlerische und kulturpolitische Wege erproben. Im Zentrum stehen größere, modellhafte Vorhaben – von der Ausstellung über Festivalformate bis zu mehrjährigen Programmen – die Strahlkraft über ihre Region hinaus entwickeln.
Die Stiftung bietet dafür mehrere Förderwege: die spartenoffene Allgemeine Projektförderung, eigene Förderprogramme, kulturelle Leuchttürme und große Modellprojekte. Alle Vorhaben werden von unabhängigen Fachjurys bewertet; Transparenz, Fairness und die Vermeidung von Befangenheit (Compliance) sind klar geregelt.
Leistungen im Detail – Förderung mit internationalem Kontext
Allgemeine Projektförderung
Die Allgemeine Projektförderung ist der zentrale Förderweg der Kulturstiftung des Bundes. Zweimal jährlich können Kultureinrichtungen Anträge für spartenübergreifende oder spartenbezogene Projekte stellen – etwa in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Kunst, Musik, Literatur, Architektur, Film, Neue Medien oder kulturhistorische Formate. Voraussetzung ist in der Regel ein deutlicher internationaler Kontext, etwa durch ausländische Partner, internationale Künstlerinnen und Künstler oder Veranstaltungen im Ausland mit klarer Sichtbarkeit in Deutschland.
Gefördert wird grundsätzlich projektbezogen und nicht institutionell. Das bedeutet: Die Stiftung übernimmt einen Teil der Projektkosten, erwartet aber gesicherte Eigen- und/oder Drittmittel in definierter Höhe und einen realistischen Kosten- und Finanzierungsplan. Die Förderung beginnt erst nach Juryentscheidung; vorzeitige Maßnahmen sind nur nach ausdrücklicher Gestattung möglich.
Eigene Programme und Fonds
Neben der offenen Förderung entwickelt die Kulturstiftung des Bundes eigene Programme und Fonds zu aktuellen Themen – beispielsweise zu Digitalisierung, Klima und Nachhaltigkeit, Stadtgesellschaft, Inklusion oder internationalen Kooperationen. In diesen Programmen werden häufig Netzwerke, Modellversuche und langfristige Strukturen in verschiedenen Regionen Deutschlands gestärkt, etwa in kleinen und mittelgroßen Städten unter 100.000 Einwohnern.
Kulturelle Leuchttürme und Modellprojekte
Mit der Förderung kultureller Leuchttürme unterstützt die Stiftung ausgewählte Spitzenereignisse und Institutionen, die die Kulturlandschaft Deutschlands prägen – etwa bedeutende Festivals, Biennalen oder Konzertreihen. Große Modellprojekte wiederum greifen besonders drängende gesellschaftliche Fragen auf, testen neue künstlerische und organisatorische Modelle und dienen als Vorbilder für andere Kultureinrichtungen im ganzen Land.
Service, Beratung und Wissenstransfer
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist der Service für Antragstellende und Projektträger. Die Kulturstiftung des Bundes stellt ausführliche FAQ, Musterverträge, Formulare und Leitfäden zur Verfügung, veranstaltet digitale Beratungstermine zur Allgemeinen Projektförderung, bietet Seminare zum Zuwendungsrecht sowie Online-Beratungen zur Projektabrechnung und zum Verwendungsnachweis. Damit wird sichergestellt, dass auch komplexe Vorhaben rechtssicher geplant und umgesetzt werden können.
Leistungsübersicht der Kulturstiftung des Bundes
| Leistung / Förderinstrument | Kurzbeschreibung | Typische Zielgruppe | Wichtigste Vorteile | Besondere Merkmale |
|---|---|---|---|---|
| Allgemeine Projektförderung | Spartenoffene Förderung größerer, innovativer Kulturprojekte mit internationalem Kontext | Museen, Theater, Kulturzentren, Vereine, Kommunen, professionelle Projektträger | Hohe Fördersummen, bundesweite Sichtbarkeit, fachkundige Jury, klare Kriterien | Zweimal jährliche Antragsfristen, Mindestantragssumme, Fokus auf internationale Kooperationen |
| Eigene Programme & Fonds | Mehrjährige Programme zu aktuellen Themen wie Inklusion, Klima, Digitalisierung, Stadtgesellschaft | Kultureinrichtungen aller Sparten, Netzwerke, regionale Träger | Planungssicherheit, thematische Vertiefung, fachliche Begleitung | Gezielte Schwerpunktthemen, meist mit eigenen Antragsfenstern |
| Kulturelle Leuchttürme | Förderung prägender Spitzenereignisse und Institutionen der deutschen Kulturlandschaft | Große Festivals, Biennalen, renommierten Kulturveranstaltungen | Langfristige Planungssicherheit, Stärkung internationaler Ausstrahlung | Unterstützt kulturelle Aushängeschilder Deutschlands |
| Große Modellprojekte | Förderung experimenteller Einzelvorhaben mit hoher gesellschaftlicher Relevanz | Kultureinrichtungen mit starkem Innovationsanspruch | Möglichkeit radikaler neuer Formate und Arbeitsweisen | Modellcharakter, übertragbare Erkenntnisse für den Kulturbereich |
| Beratung & Zuwendungsrecht | Seminare, Leitfäden und direkte Ansprechpersonen zu Vertrag, Kostenplan, Verwendungsnachweis | Geförderte Projektträger, Finanz- und Projektleitungen | Rechtssicherheit, klare Orientierung bei Abrechnung und Nachweisen | Spezifische Schulungen zum Bundeszuwendungsrecht |
| Barrierefreie & inklusive Angebote | Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprache, Kontaktmöglichkeiten für Taube Menschen | Kultureinrichtungen, die inklusiv arbeiten, sowie gehörlose Nutzerinnen und Nutzer | Verbesserte Zugänglichkeit, erweiterte Teilhabe | Zusätzliche Tools wie SQAT für DGS-Kommunikation |
| Publikationen & Wissenstransfer | Magazin, Online-Publikationen, Dossiers und Dokumentationen zu geförderten Projekten | Kulturschaffende, Wissenschaft, Kulturpolitik, interessierte Öffentlichkeit | Best-Practice-Beispiele, Hintergrundwissen, Inspiration | Dokumentation von Modellprojekten (z.B. Klimaanpassung in Kultureinrichtungen) |
Standort Halle (Saale) und Wirkung in ganz Deutschland
Die Kulturstiftung des Bundes arbeitet aus Halle (Saale) heraus, wirkt aber in die gesamte Bundesrepublik und darüber hinaus. Der Standort in Sachsen-Anhalt steht dabei bewusst für eine dezentrale Kulturpolitik: Nicht nur Metropolen profitieren von der Förderung, sondern auch kleinere Städte, Regionen und ländliche Räume.
Für Kultureinrichtungen in Ost- und Westdeutschland, in Großstädten ebenso wie in Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist die Stiftung ein zentraler Ansprechpartner, wenn es um zeitgemäße, international ausgerichtete und strukturbildende Kulturprojekte geht. Durch die enge Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und anderen Förderern entstehen Netzwerke, die lokale Kulturarbeit langfristig stärken.
Stärken und Besonderheiten der Kulturstiftung des Bundes
- Klare Profilierung im internationalen Kontext: Die Stiftung fokussiert Projekte, die kulturelle Zusammenarbeit über Grenzen hinweg denken und gleichzeitig in Deutschland sichtbar bleiben.
- Hohe fachliche Qualität: Interdisziplinär besetzte Jurys, ein erfahrener Vorstand und spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern ein professionelles Auswahl- und Begleitverfahren.
- Transparente Förderlogik: Detaillierte Fördergrundsätze, FAQ und Musterformulare machen Anforderungen, Abläufe und Bewertungskriterien nachvollziehbar.
- Serviceorientierung: Von der Antragstellung über Seminare zum Zuwendungsrecht bis zur Abrechnung werden Projektträger eng begleitet und beraten.
- Inklusion und Barrierefreiheit: Informationen in Deutscher Gebärdensprache, Leichter Sprache und spezielle Kontaktwege für Taube Menschen zeigen den Anspruch, Kulturförderung möglichst zugänglich zu gestalten.
- Ökologische Verantwortung: Die Stiftung ist ökologisch zertifiziert und stellt praktische Leitfäden für nachhaltiges Produzieren im Kulturbereich bereit.
Wer größere, innovative Kulturprojekte in einem internationalen Kontext plant, findet in der Kulturstiftung des Bundes eine kompetente, bundesweit anerkannte Partnerin mit langjähriger Erfahrung und hohem kulturpolitischem Gewicht.
Was fördert die Kulturstiftung des Bundes grundsätzlich?
Die Kulturstiftung des Bundes fördert zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte in allen Sparten, sofern sie nicht kommerziell sind, einen klaren Projektcharakter haben und in die Förderzuständigkeit des Bundes fallen. Häufig ist ein internationaler Kontext Voraussetzung.
Wer kann bei der Kulturstiftung des Bundes Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind in der Regel juristische Personen wie Kultureinrichtungen, Vereine, Stiftungen oder Körperschaften im In- und Ausland. Projekte von Einzelpersonen werden normalerweise nicht gefördert.
Was bedeutet „internationaler Kontext“ bei der Kulturstiftung des Bundes?
Ein internationaler Kontext liegt vor, wenn z.B. ausländische Projektpartner beteiligt sind, Veranstaltungen im Ausland geplant sind, internationale Künstlerinnen und Künstler mitwirken oder eine intensive internationale Zusammenarbeit für Vorbereitung und Durchführung nötig ist. Gleichzeitig muss das Projekt in Deutschland sichtbar sein.
Wie funktioniert die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes?
Für die Allgemeine Projektförderung können Kultureinrichtungen ganzjährig Anträge über ein Online-Formular einreichen. Bewertet wird zweimal jährlich von einer Fachjury. Wichtig sind u.a. Innovation, künstlerische Qualität, internationaler Bezug, gesicherte Eigen- und Drittmittel sowie ein schlüssiger Kosten- und Finanzierungsplan.
Gibt es Mindest- und Höchstbeträge für eine Förderung?
In der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes muss die beantragte Fördersumme mindestens 50.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt in der Regel als Teilfinanzierung, eine Vollfinanzierung ist nicht vorgesehen.
Welche Ausgaben sind in geförderten Projekten zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die notwendig, wirtschaftlich angemessen und innerhalb des Förderzeitraums entstanden sind. Laufende institutionelle Kosten und unbare Leistungen (z.B. Ehrenamt) können nicht angesetzt werden.
Wann darf ein gefördertes Projekt beginnen?
Ein Projekt darf erst nach positivem Jurybeschluss und Gestattung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Kulturstiftung des Bundes starten. Rechtlich bindende Verträge oder Zahlungen vor diesem Zeitpunkt gelten als unerlaubter Projektbeginn und können zur Ablehnung führen.
Bietet die Kulturstiftung des Bundes Beratung zur Antragstellung?
Ja. Neben ausführlichen Online-Informationen und FAQ bietet die Kulturstiftung des Bundes digitale Informations- und Beratungstermine zur Allgemeinen Projektförderung sowie Seminare zum Zuwendungsrecht und Online-Beratungen zur Projektabrechnung an.
In welchen Sprachen müssen Anträge und Projektmedien verfasst sein?
Anträge an die Kulturstiftung des Bundes müssen zumindest auch in deutscher Sprache eingereicht werden. Ebenso müssen geförderte Publikationen und Medien mindestens auf Deutsch verfügbar sein, auch wenn internationale Sprachen zusätzlich genutzt werden.
Unterstützt die Kulturstiftung des Bundes inklusive und barrierefreie Projekte?
Ja. Inklusive Kunstpraxis, barrierefreie Kulturangebote sowie Projekte, die neue Zielgruppen ansprechen, sind ein wichtiger Schwerpunkt. Die Stiftung stellt zudem selbst Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit.



